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Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage

Gestützt auf §§ 32 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird nach dem Beschluss des Gemeinderates Münchwilen vom 20. November 2018 die folgende Verlängerung einer bereits geltenden Planungszone öffentlich aufgelegt:

Verlängerung Planungszone altes Postgebäude:

Parzellen Nrn. 2129 und 2130 Teilfläche

Planungszweck:

Planungsziel ist eine städtebaulich, verkehrstechnisch und architektonisch gute Entwicklung an dieser für das Dorfzentrum wichtigen Lage. Das Beizugsgebiet soll zu diesem Zweck in eine einheitliche Bauzone mit überlagernder Gestaltungsplanpflicht umgezont werden. Zudem besteht aus öffentlicher Sicht der Bedarf einer Grenzbereinigung für notwendige Korrekturen an der Frauenfelderstrasse. Deshalb wird der Gestaltungsplan mit der Grenzbereinigung von Amtes wegen erlassen.

Dauer:

Die bereits geltende Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren gemäss § 32 Abs. 2 PBG ab dem 2. Dezember 2018 verlängert. Während der Geltungsdauer darf auf den betroffenen Parzellen nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Verlängerung der Planungszone bleibt damit wirksam.

  • Auflagefrist: 2. Dezember bis 21. Dezember 2018
  • Auflageort: Gemeindehaus Münchwilen, Im Zentrum 4, Foyer 1. OG

Rechtsmittel:
Wer durch die Verlängerung der Planungszone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist und begründet Einsprache beim Gemeinderat Münchwilen, Im Zentrum 4, 9542 Münchwilen, einreichen.

 

Münchwilen, 20. November 2018

Der Gemeinderat