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Gesamterneuerungswahlen 2019; Fahrplan Wahlen Gemeindebehörde 2019 - 2023

Gesamterneuerungswahlen;
Fahrplan Wahlen Gemeindebehörde 2019 - 2023

(September Ausgabe Regi die Neue)

Den ersten Wahlgang für die Amtsperiode vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2023 hat der Gemeinderat auf den 10. Februar 2019 terminiert. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. März 2019 statt. Die Gesamterneuerungswahlen beinhalten die Wahlen des Gemeindepräsidenten, des Gemeinderates, der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sowie des Wahlbüros.

Gemeindepräsident Guido Grütter und die sechs Gemeinderäte Jos Reto Bernet, Susanne Falk, Manfred Filliger, Enrico Kämpf, Pascal Leutenegger und Nadja Stricker haben sich für eine erneute Kandidatur entschieden.

Folgende Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission treten nicht mehr zur Wahl an:

  • Bommer Monika
  • Frei Gerold
  • Karlen Caroline
  • Krauer Heinrich

Folgende Mitglieder des Wahlbüros treten nicht mehr zur Wahl an:

  • Ahorn Nadine
  • Hasler Samuel
  • Meili Katja
  • Stettler Ruth

Der Gemeinderat hat für die Gesamterneuerungswahlen den Fahrplan festgesetzt:

Bis 17. Dezember 2018 müssen die Kandidaten oder die Parteien die Wahlvorschläge der Gemeindekanzlei eingereicht haben. Erste Wahlvorschläge sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag anzukündigen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Vorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag eingereicht werden können (gem. § 36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht / StWG).

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geburtstag, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen (§ 37 Abs. 1 StWG).

Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (§ 37 Abs. 2 StWG).

Wahlvorschläge von Bisherigen sind nur von diesen selbst zu unterzeichnen (§ 37 Abs. 3 StWG).

Für das Wahlbüro (9 Mitglieder) ist eine stille Wahl möglich. Gehen bis zum Ablauf der gesetzlichen Eingabefrist gleich viele Wahlvorschläge ein, wie Sitze zu vergeben sind, werden die Vorgeschlagenen durch den Gemeinderat als gewählt erklärt. Andernfalls findet die angekündigte Urnenwahl statt (Art. 9bis Gemeindeordnung).

Wahlvorschläge müssen mit den offiziellen Formularen eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei (Tel. 071 969 11 71 oder daniel.peluso@muenchwilen.ch) bezogen werden.

Wir weisen darauf hin, dass auch Personen, welche nicht zur Aufnahme auf die Namensliste vorgeschlagen werden, gewählt werden können.