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Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtwesen der Gemeinden Sirnach & Münchwilen

In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtverhältnisse. Diese sind dazu verpflichtet, Mieter und Mieterinnen wie auch Vermieter und Vermieterinnen in allen Mietfragen zu beraten. Bei Streitigkeiten dieser Parteien bezüglich eines Mietvertrags versuchen die Schlichtungsbehörden eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.

Zuständigkeit

Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache zuständig.

Ab August 2023 ist die Gemeinde Sirnach für die Schlichtungsfälle der Gemeinden Sirnach und Münchwilen Ansprechspartnerin, d.h. die Schlichtungsbehörde Sirnach ist für das ganze Gemeindegebiet der Gemeinden Sirnach und Münchwilen verantwortlich. Der Wohnsitz der Parteien spielt keine Rolle.

Zusammensetzung Schlichtungsbehörde

Adresse
Schlichtungsstelle Sirnach & Münchwilen
z.H. Monika Baumann
Kirchplatz 5, 8370 Sirnach
Tel. 071 969 34 27
E-Mail

Einleitung eines Verfahrens

Das Verfahren wird durch das Einreichen eines schriftlichen Begehrens eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen (Mietvertrag etc.) beizulegen.

Um ein Gesuch bei der Gemeinde Sirnach einzureichen, verwenden Sie bitte das untenstehende Formular "Schlichtungsbegehren". (zwingend)

Schlichtungsbegehren