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Asylwesen

Der Asylbereich richtet sich nach Bundesrecht. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber unterzubringen.

Asylsuchende, die in der Gemeinde wohnhaft sind und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten ein (soziales) Existenzminimum und sind gegen Krankheit versichert.


Zuständige Abteilung: