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Arbeitsamt / Anmeldung beim RAV

Ab dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern direkt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum).

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt [pdf, 191.24 KB].


Zuständige Abteilung: