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Beglaubigung von Kopien

Gerne erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnerdienste für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit. Pro Seite wird eine Gebühr von Fr. 5.– erhoben.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.

Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.


Zuständige Abteilung: