Direkt zum Inhalt springen

Hunde Informationen

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter des Kantons Thurgau

Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der AMICUS.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die AMICUS

Gemäss § 9 Abs. 2 Gesetz über das Halten von Hunden, müssen Halter registrierter Hunde Änderungen ihrer Personalien, die Personalien eines neuen Halters sowie den Tod des registrierten Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Ebenso ist die Neuanschaffung eines Hundes zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die Änderungen jeweils fristgerecht mitzuteilen, Tel. 071 969 11 20, E-Mail oder via Online-Schalter. Dabei sind auch die wichtigsten Angaben zum Hund wie Name, Rasse, Geschlecht, Chip-Nummer anzugeben.

Tierhalter die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind zusätzlich verpflichtet, die Übernahme und Abgabe des Hundes, die Ausfuhr des Hundes ins Ausland und den Tod des Hundes innerhalb von 10 Tagen schriftlich dem Amicus, info@amicus.ch, zu melden oder die Änderung selbständig im Amicus vorzunehmen.

Informationen und Checkliste für Hundehalter/innen der Gemeinde Münchwilen

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem HundehalterIn wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt: (gültig ab 01.01.2014) Preis
für einen Hund Fr. 100.00
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund Fr. 162.50


Neue Vorschriften zur Hundehaltung ab 1. Januar 2008 im Kanton Thurgau

Die neuen Vorschriften sowie sämtliche Bestimmungen über das Halten von Hunden sind im Kantonalen Hundegesetz ersichtlich.


Zuständige Abteilung: