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Pass und Identitätskarte

Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte?

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dem folgenden Merkblatt:

Merkblatt_Schweizer Pass_IDK.pdf

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Welche Kriterien muss das Passfoto für die ID erfüllen?

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten).
  • Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.

  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
  • Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
  • Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
  • Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und
  • Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.

Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!).
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.

Brillenträger

  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
  • Keine Spiegelung der Brillengläser.

 Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

  • Foto muss scharf und kontrastreich sein.
  • Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).

 Hintergrund

  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.

 Kopfbedeckung

  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.

Fotoqualität und weitere Anforderungen

  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein.
  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. 

Weitere Infos finden Sie unter: www.schweizerpass.ch


Zuständige Abteilung: