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Zahlungsvarianten

Sie können die persönlichen Zahlungsmodalitäten für die Staats- und Gemeindesteuern flexibel gestalten. Für die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern sind folgende Zahlungsvarianten möglich:

  • Wenn Sie Ihre Steuern wie bisher in den vom Steueramt vorgegebenen Raten zahlen wollen, müssen Sie nichts unternehmen.
  • Falls Sie künftig monatliche Teilzahlungen bevorzugen, empfehlen wir Ihnen, sich für zwölf Monatsraten zu entscheiden.
  • Um eine andere Zahlungsvariante (andere Raten und/oder andere Zahlungstermine) zu vereinbaren, beantragen Sie bitte eine Stundung.


Ich wünsche ab dem Folgejahr folgende Zahlungskonditionen:

Teilzahlung in 12 Raten (ab Januar bis Dezember jeweils per Monatsende)

Teilzahlung in 6 Raten (ab Mai bis Oktober jeweils per Monatsende)

Für die gewählte Zahlungsvariante werden Ihnen jeweils im Januar die notwendigen Einzahlungsscheine zugestellt. Selbstverständlich können Sie die gewählte Zahlungsart später wieder ändern lassen


Zuständige Abteilung: