Sonntagsverkauf
Die Gemeinde bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr. Die zulässigen Öffnungszeiten dauern von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Gesuche für Bewilligungen für Sonntagsverkäufe sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Gemäss Arbeitsgesetz ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Arbeitsinspektorat, Verwaltungsgebäude, Promenade, 8500 Frauenfeld, ebenfalls eine Bewilligung einzuholen.
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Gesetz über die Ladenöffnungszeiten