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Strassenmusikanten

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für Strassenmusikanten

  1. Die Bewilligung ist nur ein Tag gültig
  2. Pro Tag wird nur eine Bewilligung für eine Person (keine Gruppen) erteilt
  3. Pro Person wird nur eine Bewilligung pro Monat erteilt
  4. Das Musizieren vor der Poststelle in Münchwilen ist untersagt
  5. Die Grundeigentümer können, falls das Musizieren störend wirkt, den Strassenmusikanten 
    des Grundstückes verweisen
  6. Gebühr pro Bewilligung beträgt Fr. 20.- (gem. Beitrags- und Gebührenreglement, 
    Anhang Ziff. 1.22)

Zuständige Abteilung: