Strassenmusikanten
Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für Strassenmusikanten
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Die Bewilligung ist nur ein Tag gültig
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Pro Tag wird nur eine Bewilligung für eine Person (keine Gruppen) erteilt
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Pro Person wird nur eine Bewilligung pro Monat erteilt
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Das Musizieren vor der Poststelle in Münchwilen ist untersagt
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Die Grundeigentümer können, falls das Musizieren störend wirkt, den Strassenmusikanten
des Grundstückes verweisen -
Gebühr pro Bewilligung beträgt Fr. 20.- (gem. Beitrags- und Gebührenreglement,
Anhang Ziff. 1.22)